Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Ziel: Das Berufsvorbereitungsjahr soll zu einem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand (Berufsreife) führen, die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Schüler/innen fördern und die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unmittelbar nach Abschluss des Bildungsganges ermöglichen.
Das Berufsvorbereitungjahr bietet Jugendlichen mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen die Möglichkeit, ihre eigenen Fähigkeiten und Berufschancen zu erkennen, Arbeitserfahrungen zu machen, sowie Beratung und persönliche Betreuung zu erfahren.
Das BVJ bietet für Hauptschüler/innen ohne Abschluss und Förderschüler/innen mit Förderschulabschluss die Möglichkeit einen dem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand (Berufsreife) zu erreichen.
Es werden je nach Möglichkeit der Schule pro Klasse mindestens zwei der folgenden verpflichtenden beruflichen Schwerpunkte angeboten:
- Metalltechnik
- Holztechnik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Gesundheit und Pflege
- Körperpflege
- Farbe und Raum
- Textiltechnik und Bekleidung
Der Besuch des Berufsvorbereitungsjahres ist verpflichtend für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsreife, wenn weder ein Ausbildungs- noch ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird.
Dauer: Ein Jahr Vollzeitunterricht. Nach Beendigung des Berufsvorbereitungsjahres besteht keine Verpflichtung zum weiteren Schulbesuch, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Beginn: Jeweils zum Anfang des neuen Schuljahres.
Unterrichtsfächer:
Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Berufsbezogener Unterricht, Fachpraxis
Grundfächer: Sozialkunde/Wirtschaftslehre, Religion, Sport, Leben und Beruf, Englisch, Wahlpflichtunterricht
Anmeldung: Ab Januar bis 30. April (letzter Anmeldetermin!) in der Berufsbildenden Schule Speyer. Die Unterlagen sind per Download erhältlich.
Notwendige Unterlagen:
- Anmeldeformular, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
Kosten: Es besteht Lernmittelfreiheit, d. h. Lehrbücher werden gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.